|
Stahltüren werden in der Regel im optisch untergeordneten Bereich eingesetzt. Stahltüren werden vor allem aufgrund ihrer Anforderungen unterschieden:
Mehrzwecktüren sind doppelwandige Stahltüren mit Isolier-Woll-Füllung ohne besondere Anforderungen an Brandschutz oder Einbruchhemmung.
Brand- und Rauchschutztüren Im Brandschutzbereich wird grundsätzlich zwischen T30 und T90 unterschieden. Die Zahl 30 bzw. 90 steht dabei für die Zeit in Minuten, die die Tür dem Feuer standhalten muss. Die jeweilige Brandschutzanforderung ist in der Regel aus dem genehmigten Bauplan ersichtlich. Mit entsprechenden Dichtungssystemen sind diese Türen auch zusätzlich rauchdicht.
Im Bereich der Stahlrahmen-Türen mit Verglasung verfügen wir über eine eigene Fertigung von Rauch- und Brandschutztüren.
Wir sind Mitglied in der Überwachungsgemeinschaft für Feuerschutz-, Rauchschutz- und Schutzraumabschlüsse Bayern e. V. Unsere Produkte werden von dieser regelmäßig geprüft und zertifiziert.
Einbruchhemmende Türen werden hauptsächlich als Außentüren (z. B. Kellereingänge) oder in anderen sicherheitsrelevanten Bereichen eingesetzt.
Auch bei Stahltüren haben Sie die Wahl:
ein- oder zweiflügelig Stahl oder Edelstahl Verglasungen in verschiedensten Varianten und Gläsern als Normtüre oder in Sonderanfertigung
|